Finanzierung

Wollen Sie gerne sofort in Ihr Leben ohne Sehhilfe starten, aber erst später zahlen?

Unser Finanzierungspartner medipay macht es möglich!

Bis zu 12 Monate zinsfrei

Wer innerhalb von 12 Monaten die Raten abzahlt, für den ist der Kredit zinsfrei. Erst wenn die Laufzeit länger ist, werden Zinsen auf den Gesamtbetrag erhoben (die vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich).

Wer kann medipay nutzen?

medipay kann sowohl von gesetzlich als auch von privat Versicherten genutzt werden. Sie können Medipay außerdem nur nutzen, wenn Sie keinen negativen Schufa-Eintrag besitzen, Ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben, berufstätig oder Rentner sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. 

Das bietet Ihnen medipay

– Zinsgünstige, bequeme Teilzahlungen

– schon ab 250€ nutzbar

– Ihr Behandler erhält sofort seinen Rechnungsausgleich 

– medipay übernimmt die gesamte Abwicklung

Steuerliche Absetzbarkeit

Unabhängig von einer Ratenzahlung können Sie Ihre Augenlaserbehandlung und Linsen-Operation steuerlich geltend machen. Seit 2006 können Sie solche Behandlungen von der Steuer absetzen, da eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit zugrunde liegt. Das Lasern und andere Behandlungen stellen dementsprechend Heilbehandlungen dar, die nach § 33 EStG des deutschen Steuerrechts als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Bitte sehen Sie dies lediglich als Hinweis – obiger Text ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.

Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns einfach direkt online oder rufen Sie uns an: